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Aktion
„Denkmal des Monats“
Juni
2006 / Templin /
Puschkinstraße 8 "Ehem. Amtsgericht"
Das ehemalige Amtsgericht, Puschkinstraße 8, in Templin gehört zu den für die Stadtgeschichte Templins wichtigen öffentlichen Bauten. Als Nachfolger eines älteren Gerichtsgebäudes unterstreicht es den Stellenwert, den die Stadt über viele Jahrzehnte als administratives Zentrum der östlichen Uckermark besaß. Ihren Beginn hatte diese Entwicklung bereits in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts mit dem Aufstieg zum Verwaltungssitz des gleichnamigen neu geschaffenen Kreises. Der daraus resultierende Geltungszuwachs begünstigte den weiteren wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung der Stadt. Um 1900 erlebte dieser Prozess seinen Höhepunkt. Das 1936 fertig gestellte Amtsgericht ist erst der darauf folgenden Phase zuzurechnen. Es belegt, dass die Stadt ihre Bedeutung als regionales Wirtschafts- und Verwaltungszentrum beibehielt. Dem Bau kommt deshalb besonders orts- und regionalgeschichtliche Bedeutung zu.
Darüber hinaus ist das Amtsgericht erhaltenswert als wichtiges bauliches Zeugnis der Rechtpflege in der Phase nach Inkrafttreten der Gerichtsverfassung (1879). Im Zuge dieser Gesetzgebung wurden zahlreiche neue Amtsgerichte gegründet. Sie waren zuständig für kleine und mittlere Strafsachen, für Zivilstreitigkeiten in den Vormundschafts- und Nachlasssachen sowie für Grundbuchangelegenheiten und Führung des Handelsregisters. Diese Aufgaben und die vom Gesetz geforderten stärkere Bürgernähe durch öffentliche und mündliche Verfahren erforderten entsprechende bauliche Voraussetzungen. Hierzu zählten u.a. eine freie Lage des Gerichtsgebäudes mit guter Verkehrsanbindung, ein deutlich sichtbarer Haupteingang, bestimmte Mindestgrößen von Fluren, Treppen und Diensträumen, ein ausreichend großer und repräsentativ gestalteter Verhandlungssaal, Wartemöglichkeiten für Zeugen sowie Räumlichkeiten für den Gerichtsdiener, für Anwälte und Sachverständige.
Befand sich am Ort kein gesondertes Gefängnis, so waren geeignete Möglichkeiten zur Verwahrung von Straftätern im Gebäude selbst oder in einem Anbau zu schaffen, wobei aber eine klare bauliche Trennung von den übrigen Funktionen eingehalten werden musste. Aufgrund seiner bewahrten baulichen Gestalt und seines fast unverändert überlieferten Raumprogramms stellt das Templiner Amtsgericht ein aussagekräftiges Beispiel dieses, durch umfassende Vorgabe streng reglementierten Bautyps dar. Im Bestand historischer Gerichtsgebäude des Landes Brandenburg zählt es dabei zu den Jüngsten.
Das relativ geringe Baualter des Gebäudes manifestiert sich besonders deutlich in seiner stilisierten Ausprägung. Sowohl der Außenbau als auch die Innengestaltung zeigen ein Formenvokabular, das erkennbar den ab 1933 im kleinstädtischen Bauen propagierten Leitbildern folgt und damals bei vielen Gebäuden mit öffentlicher oder halböffentlicher Funktion (Kasernen, Jugendherbergen, Schulungsheimen) zur Anwendung kam. Charakteristische Merkmale sind hierbei vor allem der Rückgriff auf „altdeutsche“ Bau- und Gestaltungsweisen ( Fachwerk, Steildach, Sprossenfenster mit Klappläden u.a.), der bevorzugte Gebrauch bodenständiger Baumaterialien( Naturstein, Holz, Gusseisen) sowie eine betont handwerkliche Verarbeitung und rustikale Formensprache bei allen Baudetails.
Im Fall des Templiner Amtsgerichts haben sich solche Stilmerkmale umfangreich erhalten. Das Gebäude besitzt daher baugeschichtliche Bedeutung als Zeugnis, das eine bestimmte Etappe innerhalb der Baugestaltung von Gerichtsgebäuden sehr anschaulich belegt. Darüber hinaus spiegelt das Gebäude die Architekturauffassungen der frühen 30er Jahre wider.
Besonderes Charaktermerkmal des ehemaligen Amtsgerichtes ist ebenfalls seine städtebauliche Einbindung. Es wirkt durch seine stattliche Größe und seine markante bauliche Gestaltung als wichtiger Blickpunkt innerhalb des Sanierungsgebietes. Durch seine Baumaterialien und seine historisierenden Architekturformen korrespondiert das Bauwerk dabei auf besondere Weise mit der umfangreich erhaltenen mittelalterlichen Stadtmauer. Vom Betrachter ist diese architektonische Bezugnahme schnell zu erfassen.
Das Gebäude wurde 2001 durch Herrn Löffler käuflich erworben und in den Jahren 2001 bis 2004 für ca. 2,0 Mio. EUR denkmalrechtlich saniert und zum Firmengebäude um- und ausgebaut. Hier befindet sich jetzt ein spezialisiertes Call-Center der LDB - Löffler GmbH mit 55 Arbeitsplätzen. Für die Sanierung wurde der Eigentümer durch Städtebaufördermittel unterstützt.
Text: UD / Stadt Templin
Fotos: R. Kreuzinger
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