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Aktion
„Denkmal des Monats“
November
2006 / Angermünde /
Wohn- und Geschäftshaus Rosenstraße Nr. 2
Di e Bebauung der historischen Altstadt Angermündes zeugt noch heute vom Wirken der Ackerbürger vergangener Jahrhunderte. Der Erlös, den Handel und Gewerbe einbrachten, reichte den Bürgern in Angermünde nicht zum Lebensunterhalt. Deshalb betrieben sie häufig zusätzlich Landwirtschaft. Prägend für das Stadtbild sind die überwiegend zweigeschossigen Gebäude aus dem 18. und 19. Jahrhundert mit ihrer kleinhandwerklichen und landwirtschaftlichen Hofausbildung. Selbst die stattlicheren Häuser hatten oft große Tordurchfahrten für Fuhrwerke. Die Spuren sind bis heute im Angermünder Stadtbild ablesbar.
Der das gegenwärtige Stadtbild bestimmende Nutzungswandel trat mit der Eröffnung der Eisenbahnstrecke Berlin – Stettin 1842 ein. Die damit verbundene Industrialisierung verdrängte die städtische Landwirtschaft. Der wirtschaftliche Aufschwung brachte bescheidenen Wohlstand. Geschäftsleute und Handwerker begannen ihre Fachwerkhäuser mit Ziegelbauten zu ersetzen. Häufig wurden jedoch nur die Fassaden umgestaltet, im Kern blieb das Fachwerk erhalten. Der Wechsel von Fachwerk- und Putzfassaden ist für das Zentrum der Angermünder Altsstadt typisch. Die zahlreichen stattlichen Fachwerkhäuser tragen zum besonderen Charme des Angermünder Marktes bei.
Das zweigeschossige Fachwerkhaus in der Rosenstraße Nr. 2 wurde vermutlich zu Beginn des 18. Jahrhunderts auf einer alten Bürgerstelle mit Braugerechtigkeit erbaut. Bürgerstellen sind Grundstücke, deren Besitzer Bürgerrechte genießen. Im Mittelalter erhielt Bürgerrechte nur wer Haus und Hof besaß. Bürgerrecht garantierte den Genuss aller städtischen Privilegien, die Erlaubnis zum Bierbrauen gehörte dazu. Braugerechtigkeit bedeutet das zeitlich begrenzte Recht Bier für den Eigenbedarf und zum Verkauf innerhalb der Stadt brauen zu dürfen.
Das Fachwerkhaus ist vermutlich eines der ältesten Häuser in der Rosenstraße. Ende des 17. Jahrhunderts bzw. Anfang des 18. Jahrhunderts vernichteten mehrere große Stadtbrände weite Teile der Angermünder Altstadt. 1705 brannte auch die Rosenstraße. Das Grundstück Rosenstraße Nr. 2 wurde jedoch durch das Feuer verschont, dem fast alle Gebäude in dieser Straße zum Opfer fielen. Als Handelshaus war die Rosenstraße 2 immer von Honoratioren der Stadt bewohnt. Bereits 1724 ist Paul Partey, der auch als Deputierter die Angermünder Bürgerschaft im städtischen Rat vertrat, als Kaufmann und Hausbesitzer ausgewiesen. Die beiden Läden im Erdgeschoss sind bis heute genutzt.
D as Wohn- und Geschäftshaus Rosenstraße 2 ist als Einzeldenkmal die Landesdenkmalliste eingetragen. In exponierter Stellung in der Rosenstraße, einer alten Geschäftsstraße, liegt es am wichtigsten Zugang zum Angermünder Markt. Das zweigeschossige Fachwerkhaus zeichnet sich durch seine reich gegliederte Fassade aus. Besonderheiten sind das Mansarddach und das Zwerchhaus, die in dieser Größe und klaren Form in Angermünde eher selten anzutreffen sind. Beide Elemente dienten der Repräsentation und sollten die bevorzugte Stellung des Bürgerhauses unterstreichen
Von 1992 bis 1994 erhielt das Wohn- und Geschäftshaus in der Rosenstraße Nr. 2 eine bestandsgerechte Instandsetzung, in die auch die Hofbebauung einbezogen wurde. Bei der Sanierung kamen in Angermünde erstmals wieder alte Handwerkstechniken zum Einsatz. Das Objekt in der Rosenstraße 2 stellte den Startschuss für die denkmalgerechte Fachwerksanierung Angermündes dar. Die Kosten für die Baumaßnahmen trug der Bauherr.
Für den Entwurf und die Ausführung war der Architekt Erhard Bauer aus Lemgo verantwortlich. Seinem Verständnis für das schlichte uckermärkische Fachwerk ist es zu verdanken, dass die Rosenstraße 2 zu den gelungensten Gesamtensembles von Angermünde gehört. Ebenso setzte der Architekt mit weiteren zehn Häusern Maßstäbe für die Sanierung der Angermünder Altstadt.
Text: Eckbert Priebe
Fotos: Stadt Angermünde
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